Beschwerden

Sie haben durch Ihre Reisebuchung ein Recht darauf, dass die ausgeschriebenen Reiseleistungen exakt erbracht werden. Sollte uns oder einem unserer Gehilfen bei der Erfüllung dieser Aufgabe ein Fehler unterlaufen, so sind wir bemüht, diese Angelegenheit bestmöglich zu bereinigen. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den Sie während der Reise feststellen, unverzüglich dem Reisebüro Rhomberg in Dornbirn oder unserer Agentur im Zielgebiet mündlich oder schriftlich mitteilen sollten. Die Unterlassung dieser Mitteilung ändert zwar nichts an Ihren Gewährleistungsansprüchen, sie kann Ihnen aber als Mitverschulden angerechnet werden und insofern Ihre eventuellen Schadenersatzansprüche schmälern. Gewährleistungsansprüche können innerhalb von zwei Jahren geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach drei Jahren. Es empfiehlt sich im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Reise direkt beim Veranstalter oder im Wege des vermittelnden Reisebüros geltend zu machen, da bei zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.

Bitte richten Sie ihre Beschwerde schriftlich an:   reisen@rhomberg-reisen.com

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.
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